Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Bauabzugssteuer

Infolge der Bauabzugssteuer haben bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen in Deutschland einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent der jeweiligen Gegenleistung vorzunehmen. Allerdings gibt es hiervon auch gewisse Ausnahmen. Eine derartige Bauabzugssteuer kommt nicht in Betracht, falls die Gegenleistung eine gewisse Bagatellgrenze nicht überschreitet oder der Erbringer der Bauleistung eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorlegt.

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