Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Bauherrenhaftpflicht

Derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle für Dritte schafft, etwa durch die Errichtung eines Gebäudes, hat die allgemeine Pflicht, mögliche Vorkehrungen zu treffen, Schäden zu Lasten Dritter abzuwenden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher dringend zu empfehlen.

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