- Gemeinschaftsordnung
- Gewährleistungsbürgschaft
- Grundbuch
- Grundbuchamt
- Grunderwerbssteuer
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Grundschuldbestellung
- Grundsteuer
Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung wird von den Eigentümern der Wohnungseigentümer -gemeinschaft beschlossen. In dieser können die Eigentümer in Anlehnung an das Wohnungseigentumsgesetz eigene Regeln definieren, wie z. B. Stimmrechteverteilung, Nutzung der Wohnanlage oder Sondernutzungsrechte.
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