Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung wird von den Eigentümern der Wohnungseigentümer -gemeinschaft beschlossen. In dieser können die Eigentümer in Anlehnung an das Wohnungs­eigentums­gesetz eigene Regeln definieren, wie z. B. Stimmrechteverteilung, Nutzung der Wohnanlage oder Sondernutzungsrechte.

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