- Gemeinschaftsordnung
- Gewährleistungsbürgschaft
- Grundbuch
- Grundbuchamt
- Grunderwerbssteuer
- Grundpfandrecht
- Grundschuld
- Grundschuldbestellung
- Grundsteuer
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) und für jedes Grundstück mittels „Grundbuchblatt“ geführt wird. Es ist in mehrere Abteilungen untergliedert. Aus dem Grundbuch lassen sich sämtliche Rechte an dem betreffendem Grundstück entnehmen. Mit Eintragung in das Grundbuch vollzieht sich der rechtliche Übergang von Grund-Besitzer zu Grund-Eigentümer.
Weitere Infos »