Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine vom zuständigen Amtsgericht des Kreises oder Bezirks geführte Abteilung, welche direkt im Amtsgerichts­gebäude oder in einem eigenen Amtsgebäude zu finden ist. Es führt die Grundbücher und -akten für alle im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke.

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