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Grunderwerbssteuer
Der Erwerb von inländischen Grundstücken und Immobilien unterliegt einer vergleichsweise niedrigen Grunderwerbssteuer. Überdies unterfallen auch andere Rechtsgeschäfte, etwa Grundstücksaustauschverträge und Schenkungen, sowie bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge dieser Steuer. Grundsätzlich beträgt die Grunderwerbssteuer zwar 3,5 Prozent des Wertes der jeweiligen Gegenleistung, allerdings steht den einzelnen Ländern die Befugnis zu, einen hiervon abweichenden Steuersatz festzulegen. Beispielsweise in Berlin beträgt der aktuelle Steuersatz für Erwerbsvorgänge, die ab dem 01.07.07 verwirklicht wurden, 4,5 Prozent des Wertes der jeweiligen Gegenleistung.
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