Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Grunderwerbssteuer

Der Erwerb von inländischen Grundstücken und Immobilien unterliegt einer vergleichs­weise niedrigen Grunderwerbssteuer. Überdies unterfallen auch andere Rechts­geschäfte, etwa Grundstücks­austausch­verträge und Schenkungen, sowie bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge dieser Steuer. Grundsätzlich beträgt die Grund­erwerbs­steuer zwar 3,5 Prozent des Wertes der jeweiligen Gegenleistung, allerdings steht den einzelnen Ländern die Befugnis zu, einen hiervon abweichenden Steuersatz festzulegen. Beispielsweise in Berlin beträgt der aktuelle Steuersatz für Erwerbsvorgänge, die ab dem 01.07.07 verwirklicht wurden, 4,5 Prozent des Wertes der jeweiligen Gegenleistung.

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