- Gemeinschaftsordnung
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- Grundschuldbestellung
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Grundschuldbestellung
Bevor Sie einen konkreten rechtswirksamen Kauf einer Immobilie vornehmen, muss ein Kreditvertrag mit der Bank ausgehandelt und unterschrieben sein. Danach erfolgt der Gang zum Notar, der die Grundschuldbestellung eintragen lässt.
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