Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Grundsteuer

Die, von Städten und Gemeinden erhobene, Grundsteuer betrifft alle Arten von Grund- und Immobilienbesitz. Das Grundsteuergesetz (GrStG) bildet für die Erhebung der Grundsteuer die gesetzliche Grundlage. Die Festlegung erfolgt durch die Finanzbehörden objektbezogen. Sie fließt den Kommunen zu, wobei diese ihre unterschiedlichen Hebesätze zur Anwendung bringen.

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