Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Tilgung

Die Tilgung bezeichnet die regelmäßige Rückzahlung einer Schuldenlast. Die zu leistenden Teilbeträge werden individuell vertraglich festgelegt. Die Aufstellung des so genannten Tilgungsplanes wird bei Vertrags­abschluss einvernehmlich geregelt und ist bindend.

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