Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Die private Berufsunfähigkeitsabsicherung schützt Sie wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten Ihrem Beruf nachzugehen und so für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen – und auch den Ihrer Familie.

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Die gesetzliche Absicherung

Jahrgänge ab 1961 erhalten keine Leistungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie berufsunfähig werden. Es wird lediglich eine Basisversorgung in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, die erst dann fließt, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

  • Volle Erwerbungsminderungsrente: Sie können weniger als 3 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein.
  • Halbe Erwerbsminderungsrente: Sie können nur noch 3 bis 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein.

Notwendigkeit der privaten Vorsorge

Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind relativ hoch. Daher ist es umso wichtiger, die Berufsunfähigkeit privat abzusichern. Sofern Sie sich in jungen Jahren entscheiden, zahlen Sie wesentlich geringere Beiträge und auch gesundheitlich stimmt noch alles. Denn: Sofern Sie ernsthaft krank werden sollten, erhalten Sie oft keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr – oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.

Wissenswertes zur Berufsunfähigkeit

  • Je früher, desto besser: Die Gesundheitsprüfung entfällt i. d. R. besser aus. Und die Beiträge sind aufgrund des jungen Alters deutlich günstiger.
  • Wie viel Absicherung wird benötigt? Grob kann man von ca. 70 % bis 80 % des Nettoeinkommens aufgehen. Hierbei sollte man jedoch die Inflation im Auge behalten.
  • Nicht um jeden Preis: Gute Tarife müssen nicht zwangsweise auch teuer sein. Man sollte aber auf keinen Fall nur nach dem preis gehen und dabei etwa die Bedingungen außer Acht lassen.
  • Gesundheitsfragen: Seien Sie ehrlich, aber beantragen Sie nicht wahllos eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie abgelehnt oder zu erschwerten Bedingungen angenommen werden, so haben Sie ggf. Schwierigkeiten eine Absicherung zu bekommen. Denn die meisten Versicherer fragen nach Ablehnungen und erschwerten Annahmen innerhalb der letzten 5 Jahre.
  • Nachversicherung: Der Absicherungsbedarf wächst mit den Ansprüchen und vor allem mit Gehalt. Transparente Nachversicherungsoptionen sind also sinnvoll.

Beamte stolpern öfter über den Begriff der Dienstunfähigkeitsversicherung. Dahinter verbirgt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren persönlichen Absicherungsbedarf zu ermitteln, empfehlen Ihnen den passenden Anbieter und lassen Sie auch im Versicherungsfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.