Als ergänzende Absicherung zu einer Pflegerenten-, Pflegetagegeld oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, können auch die sog. Grundfähigkeiten abgesichert werden. Diese werden in einem Katalog nach primären und sekundären Fähigkeiten sortiert. Primär sind i. d. R. das Sehen und das Sprechen. Als sekundär würde man beispielsweise das Treppensteigen oder das Sitzen einstufen. In der Regel erfolgt die Leistung als monatliche Rentenzahlung.
Der Verlust von Grundfähigkeiten geht oft mit bestimmten Krankheiten oder Unfällen einher. Auch eine zeitgleiche Pflegebedürftigkeit kann gegeben sein. Vor allem für Angehörige von körperlich fordernden Berufen kann die Grundfähigkeitenversicherung dann weiterhelfen, wenn alternative Absicherungen (Berufsunfähigkeitsversicherung) Aufgrund der Tätigkeit entweder nicht versicherbar oder sehr teuer sind.