Jetzt wird’s Ernst: Sie haben sich für eine Ausbildung entschieden und machen damit den ersten Schritt ins richtige Berufsleben.
Falls Sie ein Auto besitzen, benötigen Sie per se mindestens Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht. Darüber hinaus empfiehlt es sich, je nach Alter des Fahrzeuges über eine Kaskoversicherung nachzudenken. Hier gibt es zwei Alternativen. Auch ohne Auto genießen Sie bspw. bei Reisen ins Ausland keinen umfassenden Versicherungsschutz, so dass sich der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung empfiehlt.
Haben Sie bereits eine eigene Wohnung, sollten Sie erwägen, sich auch vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung oder Verlust (z. B. Brand oder Einbruchdiebstahl) Ihrer Einrichtungsgegenstände mit einer Hausratversicherung zu schützen. Denn gerade in der Ausbildung ist das Einkommen ja nicht so hoch, dass alles sofort locker ersetzt werden könnte.
Bleibt am Monatsende trotzdem etwas vom Einkommen übrig, können Sie beginnen, für die eigene Zukunft vorzusorgen und Vermögen aufzubauen. Dies muss nicht gleich für die eigene Wohnung oder die Rente sein: Sie können auch andere größere Anschaffungen darüber finanzieren und sich Ihre zukünftigen Wünsche erfüllen.
Bei der optimalen Absicherung und Zukunftsplanung unterstützen wir Sie gerne.
Gesetzliche Krankenversicherung (Wichtig)
Viele Arbeitnehmer sind wegen eines Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben nicht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Andere wiederum sind freiwillig gesetzlich versichert, sei es wegen der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen oder aus anderen Gründen.
Für viele, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen oder wollen, bietet sich aber durch den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse noch eine Möglichkeit zur Erhöhung des Nettoeinkommens. Denn die Beitragssätze der einzelnen gesetzlichen Kassen sind sehr unterschiedlich. Durch den Wechsel in eine günstige Kasse können Sie den Beitragssatz um bis zu drei Prozentpunkte senken und somit allein beim Arbeitnehmeranteil mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Wir suchen für Sie die gerne günstigste Kasse heraus und unterstützen Sie beim Kassenwechsel.
Auslandsreise-Krankenversicherung (Empfehlenswert)
Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.
Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.
Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung zu verzichten zu müssen ist keine gute Alternative, abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert.
Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert. Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Krankenzusatzversicherung (Empfehlenswert)
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.
Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.
- Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Präventivmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende Lösung.
Unfallversicherung (Empfehlenswert)
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Arbeitnehmer, Kinder, Schüler und Studenten ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf dem direkten Hinweg und dem direkten Rückweg ab. Versichert sind auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls oder ehrenamtlich tätig sind.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz oder in der Schule sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie oder Ihre Kinder jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie, damit alles optimal abgesichert ist.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (Empfehlenswert)
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit haben zwangsläufig mit dem Verlust Ihrer vollständigen oder teilweisen Arbeitskraft zu tun, und sind auch zwangsläufig mit Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation verbunden. Denn die Leistungen der sozialen Systeme wurden für Jahrgänge ab 1961 deutlich reduziert und greifen nur als Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Und sofern Leistungen fließen, so fallen diese i. d. R. wenig auskömmlich aus. Sofern Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aber Ihren erlernten Beruf oder aber auch Ihre derzeitige Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können, so hilft Ihnen meistens nur eine private Absicherung.
Die private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag angeboten.
Auch ihr Lebensstandard im Alter ist durch die wegfallenden Beiträge an die Rentenversicherung gefährdet. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren, oder Sie Single sind und finanziell Vieles von Ihrem Einkommen abhängt.
Um Ihren eigenen sowie den Lebensstandard Ihrer Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten. Sei es als selbststände Berufsunfähigkeitsversicherung, als Zusatzkomponente für einen Rentenversicherungsvertrag oder lediglich als Option, die im Falle der Berufsunfähigkeit aktiv wird und die Beiträge für Ihre Altersvorsorge zahlt.
Wir beraten Sie gern bezüglich der finanziellen Konsequenzen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und berechnen individuell die Prämie für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang. Und wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Anbieters und der richtigen Vorsorgelösungen.
Betriebliche Altersvorsorge (Situationsabhängig)
Dass die gesetzliche Rentenversicherung längst nicht mehr ausreicht, den erreichten Lebensstandard im Ruhestand auch nur näherungsweise zu halten, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Schon bald wird die gesetzliche Rente nur noch maximal 60 % des letzten Einkommens leisten können, in vielen Fällen sind die Leistungen auch heute schon geringer.
Damit erlangen die ergänzenden Formen der persönlichen Altersversorgung eine zunehmende Bedeutung; insbesondere der betrieblichen Altersversorgung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Durch diese können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Absicherung ihrer Altersvorsorge und der zu erwartenden späteren Versorgungslücke unterstützen.
Die betriebliche Altersvorsorge war bisher eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit Anfang 2002 besteht aber für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können damit verlangen, dass ihr Arbeitgeber ihnen ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge anbietet, bei dem Teile ihres Einkommens steuerfrei für die Finanzierung ihrer Altersvorsorge umgewandelt werden. Der Arbeitgeber muss zwar keine Beiträge leisten, muss aber die Abwicklung der Entgeltumwandlung unterstützen.
Für Sie als Arbeitgeber kann die betriebliche Altersvorsorge aber auch aus folgenden Gründen ein Thema sein:
- die betriebliche Altersversorgung ist ein wichtiges Instrument der Personalfürsorge und der Personalentlohnung. Die Attraktivität eines Arbeitsplatzes wird durch diese Leistung nachhaltig unterstrichen, entsprechend kann die Bindung qualifizierter und wichtiger Mitarbeiter an das Unternehmen gefestigt werden
- die steuerliche Gesetzgebung ermöglicht Ihnen die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung zu überschaubaren Kosten und Risiken
- durch steuerliche Förderung ist die betriebliche Altersversorgung für Ihre Beschäftigten meist sehr attraktiv
- Modelle zur innerbetrieblichen Differenzierung der Versorgung und möglicher Eigenbeteiligungen machen die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver
Für alle Unternehmen bietet sich die Abwicklung der Altersvorsorge über Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Pensionsfonds an.
Sie sollten Ihren Beschäftigten ein konkretes Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge unterbreiten, denn Ihr Betrieb muss auch dann die laufende Abwicklung mit allen externen Vertragspartnern übernehmen, falls sich die Beschäftigten ihre Vertragspartner selbst aussuchen. Das kann schnell unübersichtlich und verwaltungsintensiv werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter bei der Planung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und der Auswahl eines geeigneten Partners.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.
Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch
- Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:
- selbstverschuldete Unfälle
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.
Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig.
Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.
Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.
Tierhalterhaftpflichtversicherung (Situationsabhängig)
Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden.
Nach § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für Sach- oder Personenschäden, die seine Vierbeiner verursachen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle.
Einige Haustiere, z. B. Katzen, können über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Andere Tierarten, z. B. Hunde oder Pferde können wegen ihres höheren Risikopotenzials jedoch nur über eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Diese begleicht Schadensersatzansprüche aus den von eigenen Tieren verursachten Sach- oder Personenschäden, im Extremfall sogar aus Tötungen.
Da das Verhalten der eigenen Tiere auch mal anders als erwünscht ausfallen kann, sollten Sie sich gegen die potenziellen Risiken schützen. Das gilt auch bei sog. Reitbeteiligungen, wenn sich mehrere Personen ein Tier „teilen“. Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling zu finden.
Hausrat (Empfehlenswert)
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann.
Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern:
- Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B.
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso – in gewissen Grenzen – Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit–, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat.
Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte.
Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa „Quadratmeter Wohnfläche mal 650 €“ bewahren Sie vor einer Unterversicherung.