Sie sind sich nun endgültig sicher: Sie haben den Partner bzw. die Partnerin fürs Leben gefunden und sich entschlossen, mit ihm bzw. ihr die Ehe oder die Lebenspartnerschaft einzugehen. Damit haben Sie entschieden, die Zukunft gemeinsam zu planen und zu erleben.
Durch Ehe oder Lebenspartnerschaft ändert sich zunächst Ihr rechtlicher Status. Sie erhalten viele Vergünstigungsmöglichkeiten, im Steuerrecht beispielsweise – aber auch im Versicherungsbereich.
In vielen Fällen können Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner kostenlos oder mit geringem Zuschlag in einem bestehenden Versicherungsverhältnis mitversichern, so z. B. in der privaten Haftpflichtversicherung und/oder der Rechtsschutzversicherung. Falls Sie bisher beide getrennt voneinander versichert waren, könnten Sie nun in einigen Bereichen überversichert sein.
In anderen Bereichen gibt es eventuell aber noch Nachholbedarf: Sie tragen jetzt nicht nur Verantwortung für sich selbst, sondern auch für Ihren Partner. Die umfassende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder auch Unfallfolgen gehört zu einem verantwortungsbewussten Handeln dazu, insbesondere dann, falls Sie der Alleinverdiener im Haushalt sind und Ihr Partner finanziell von Ihnen abhängig ist.
Auch falls infolge von Ehe oder Lebenspartnerschaft ein Umzug ansteht, ändert sich einiges für Sie. Sie müssen Ihre beiden Haushalte zusammenführen und damit auch die Hausratversicherung entsprechend anpassen. Eine Überprüfung Ihrer Versicherungssituation ist nun besonders wichtig – um zukünftig unnötige Beiträge durch Überversicherungen zu vermeiden und die Lücken im Versicherungsschutz zu erkennen. Jetzt ist die passende Gelegenheit, sich gegen zukünftige Risiken absichern.
Wir nehmen gerne eine umfassende Analyse Ihrer Versicherungssituation vor.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (Situationsabhängig)
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit haben zwangsläufig mit dem Verlust Ihrer vollständigen oder teilweisen Arbeitskraft zu tun, und sind auch zwangsläufig mit Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation verbunden. Denn die Leistungen der sozialen Systeme wurden für Jahrgänge ab 1961 deutlich reduziert und greifen nur als Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Und sofern Leistungen fließen, so fallen diese i. d. R. wenig auskömmlich aus. Sofern Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aber Ihren erlernten Beruf oder aber auch Ihre derzeitige Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können, so hilft Ihnen meistens nur eine private Absicherung.
Die private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag angeboten.
Auch ihr Lebensstandard im Alter ist durch die wegfallenden Beiträge an die Rentenversicherung gefährdet. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren, oder Sie Single sind und finanziell Vieles von Ihrem Einkommen abhängt.
Um Ihren eigenen sowie den Lebensstandard Ihrer Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten. Sei es als selbststände Berufsunfähigkeitsversicherung, als Zusatzkomponente für einen Rentenversicherungsvertrag oder lediglich als Option, die im Falle der Berufsunfähigkeit aktiv wird und die Beiträge für Ihre Altersvorsorge zahlt.
Wir beraten Sie gern bezüglich der finanziellen Konsequenzen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und berechnen individuell die Prämie für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang. Und wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Anbieters und der richtigen Vorsorgelösungen.
Unfallversicherung (Situationsabhängig)
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Arbeitnehmer, Kinder, Schüler und Studenten ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf dem direkten Hinweg und dem direkten Rückweg ab. Versichert sind auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls oder ehrenamtlich tätig sind.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz oder in der Schule sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie oder Ihre Kinder jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie, damit alles optimal abgesichert ist.
Hausrat (Situationsabhängig)
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann.
Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern:
- Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B.
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso – in gewissen Grenzen – Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit–, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat.
Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte.
Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa „Quadratmeter Wohnfläche mal 650 €“ bewahren Sie vor einer Unterversicherung.
Leben und Rente (Situationsabhängig)
Die Einsatzbereiche für Lebens- und Rentenversicherungen sind heutzutage vielfältig. Sie können bei-spielsweise eingesetzt werden zur
- klassischen Geldanlage
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
- Absicherung gegen plötzliche Berufsunfähigkeit
- Tilgung von Krediten
- Aufbesserung der Rente
- betrieblichen Altersvorsorge
Die Lebensversicherung kann immer als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Die Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird, ist hierfür besonders geeignet. Im Erlebensfall werden allerdings in der Regel keine Leistungen fällig. Dementsprechend sind die Beiträge gering. Sie sollte insbesondere dann erwogen werden, falls die Angehörigen des Versicherten über keine eigenen Einkommen verfügen. Bei der Rentenversicherung kann die Zahlung einer Todesfallsumme optional vereinbart werden.
Die „klassische“ Lebens- bzw. Rentenversicherung eignet sich insbesondere bei konservativem Anlageverhalten. Sie ist eine festverzinsliche Anlage, so dass Ihnen eine feste Auszahlungssumme garantiert wird. Einige Versicherer schütten zusätzlich Überschussbeteiligungen aus.
Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist eine Kombination von finanzieller Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall und Sparen in Investmentfonds. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der unterliegenden Fonds ab: dabei besteht neben der Chance auf höhere Erträge natürlich auch das Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person wird jedoch garantiert.
Die Einzahlung in Lebens- und Rentenversicherung kann laufend oder als Einmalbetrag vorgenommen werden. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann in der Rentenversicherung sowohl monatlich, d. h. als Rente, als auch einmalig erfolgen. Auch bei vielen Lebensversicherungen besteht dieses Wahlrecht. Die Rentenzahlung kann meist entweder bis zum Lebensende oder für einen bestimmten Zeitraum, d. h. auch nach Todesfall an die Hinterbliebenen, vereinbart werden. Einige Typen von Lebensversicherungen bieten Ihnen außerdem Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen.
Unter Berücksichtigung Ihres bevorzugten Anlageverhaltens und ihrer persönlichen Anlageziele finden wir die passende Lebens- bzw. Rentenversicherung für Sie. Ebenso wie die „klassische“ Lebensversicherung können Sie auch die fondsgebundene Versicherung um viele Zusatzbausteine – etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung – ergänzen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Rechtsschutz (Empfehlenswert)
Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Außerdem können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden.
Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B.
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.