Sie leben gemeinsam mit Partner bzw. Partnerin und Ihren Kindern, die Familie steht für Sie im Mittelpunkt.
Da oftmals nur einer im Haushalt erwerbstätig ist, das Einkommen aber für die ganze Familie reichen muss, sollten Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen. Denn eventuell zahlen Sie aufgrund von Überversicherung unnötige Beiträge. Aber ebenso sollten Sie überlegen, ob Ihre Familie tatsächlich ausreichend gegen alle Hauptrisiken abgesichert ist.
Ihr nicht berufstätiger Partner ist beispielsweise nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, ebenso wenig wie Ihre Kinder in der Freizeit Eine private Unfallversicherung hilft hier.
Ebenso muss die Versorgung der Familie für den Fall sichergestellt sein, dass dem Hauptverdiener oder Alleinverdiener im Haushalt durch Unfall oder Krankheit etwas passiert. Denn dadurch ist Lebensstandard und Einkommen der gesamten Familie gefährdet. Entsprechenden Schutz bietet hier die Absicherung über eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Krankenzusatzversicherung oder eine Risiko-Lebensversicherung.
Spätestens jetzt muss auch für die weitere Ausbildung Ihrer Kinder begonnen werden. Denn der Aufwand für Unterhalt und Studiengebühren ist nicht ohne. Je früher sie mit der Vorsorge anfangen, z. B. über Kapital-Lebensversicherungen oder alternative Anlageformen, desto beruhigter können Sie und auch Ihr Nachwuchs der Zukunft entgegengehen.
Viel Zeit und Geld verlieren Sie beim Verlust Ihrer Einrichtungsgegenstände und Wertsachen aus Ihrer Wohnung. Dagegen hilft Ihnen nur eine Hausratversicherung, denn diese schützt Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Einrichtung, z. B. bei Bränden oder Einbruchdiebstahl. Schließlich sichert Sie eine Rechtsschutz-Versicherung gegen die unkalkulierbaren Kosten einer längeren juristischen Auseinandersetzung. Verzichten Sie nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht!
Wir beraten Sie umfassend bei Absicherung und Vorsorge für sich und die ganze Familie.
Leben und Rente (Wichtig)
Die Einsatzbereiche für Lebens- und Rentenversicherungen sind heutzutage vielfältig. Sie können bei-spielsweise eingesetzt werden zur
- klassischen Geldanlage
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
- Absicherung gegen plötzliche Berufsunfähigkeit
- Tilgung von Krediten
- Aufbesserung der Rente
- betrieblichen Altersvorsorge
Die Lebensversicherung kann immer als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Die Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird, ist hierfür besonders geeignet. Im Erlebensfall werden allerdings in der Regel keine Leistungen fällig. Dementsprechend sind die Beiträge gering. Sie sollte insbesondere dann erwogen werden, falls die Angehörigen des Versicherten über keine eigenen Einkommen verfügen. Bei der Rentenversicherung kann die Zahlung einer Todesfallsumme optional vereinbart werden.
Die „klassische“ Lebens- bzw. Rentenversicherung eignet sich insbesondere bei konservativem Anlageverhalten. Sie ist eine festverzinsliche Anlage, so dass Ihnen eine feste Auszahlungssumme garantiert wird. Einige Versicherer schütten zusätzlich Überschussbeteiligungen aus.
Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist eine Kombination von finanzieller Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall und Sparen in Investmentfonds. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der unterliegenden Fonds ab: dabei besteht neben der Chance auf höhere Erträge natürlich auch das Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person wird jedoch garantiert.
Die Einzahlung in Lebens- und Rentenversicherung kann laufend oder als Einmalbetrag vorgenommen werden. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann in der Rentenversicherung sowohl monatlich, d. h. als Rente, als auch einmalig erfolgen. Auch bei vielen Lebensversicherungen besteht dieses Wahlrecht. Die Rentenzahlung kann meist entweder bis zum Lebensende oder für einen bestimmten Zeitraum, d. h. auch nach Todesfall an die Hinterbliebenen, vereinbart werden. Einige Typen von Lebensversicherungen bieten Ihnen außerdem Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen.
Unter Berücksichtigung Ihres bevorzugten Anlageverhaltens und ihrer persönlichen Anlageziele finden wir die passende Lebens- bzw. Rentenversicherung für Sie. Ebenso wie die „klassische“ Lebensversicherung können Sie auch die fondsgebundene Versicherung um viele Zusatzbausteine – etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung – ergänzen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Unfallversicherung (Wichtig)
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Arbeitnehmer, Kinder, Schüler und Studenten ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf dem direkten Hinweg und dem direkten Rückweg ab. Versichert sind auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls oder ehrenamtlich tätig sind.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz oder in der Schule sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie oder Ihre Kinder jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie, damit alles optimal abgesichert ist.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (Wichtig)
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit haben zwangsläufig mit dem Verlust Ihrer vollständigen oder teilweisen Arbeitskraft zu tun, und sind auch zwangsläufig mit Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation verbunden. Denn die Leistungen der sozialen Systeme wurden für Jahrgänge ab 1961 deutlich reduziert und greifen nur als Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Und sofern Leistungen fließen, so fallen diese i. d. R. wenig auskömmlich aus. Sofern Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aber Ihren erlernten Beruf oder aber auch Ihre derzeitige Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können, so hilft Ihnen meistens nur eine private Absicherung.
Die private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag angeboten.
Auch ihr Lebensstandard im Alter ist durch die wegfallenden Beiträge an die Rentenversicherung gefährdet. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren, oder Sie Single sind und finanziell Vieles von Ihrem Einkommen abhängt.
Um Ihren eigenen sowie den Lebensstandard Ihrer Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten. Sei es als selbststände Berufsunfähigkeitsversicherung, als Zusatzkomponente für einen Rentenversicherungsvertrag oder lediglich als Option, die im Falle der Berufsunfähigkeit aktiv wird und die Beiträge für Ihre Altersvorsorge zahlt.
Wir beraten Sie gern bezüglich der finanziellen Konsequenzen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und berechnen individuell die Prämie für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang. Und wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Anbieters und der richtigen Vorsorgelösungen.
Private Haftpflichtversicherung (Wichtig)
Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass Sie Ihr Vermögens bzw. das Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen. Die finanziellen Folgen sind verheerend.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie später auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Wir bieten Ihnen Policen mit umfangreichem Versicherungsschutz und ausgesprochen günstigen Beiträgen.
Hausrat (Wichtig)
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann.
Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern:
- Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B.
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso – in gewissen Grenzen – Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit–, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat.
Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte.
Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa „Quadratmeter Wohnfläche mal 650 €“ bewahren Sie vor einer Unterversicherung.
Krankenzusatzversicherung (Empfehlenswert)
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.
Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.
- Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Präventivmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende Lösung.
Rechtsschutz (Empfehlenswert)
Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Außerdem können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden.
Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B.
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.
Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch
- Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:
- selbstverschuldete Unfälle
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.
Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig.
Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.
Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.
Tierhalterhaftpflichtversicherung (Situationsabhängig)
Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden.
Nach § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für Sach- oder Personenschäden, die seine Vierbeiner verursachen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle.
Einige Haustiere, z. B. Katzen, können über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Andere Tierarten, z. B. Hunde oder Pferde können wegen ihres höheren Risikopotenzials jedoch nur über eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Diese begleicht Schadensersatzansprüche aus den von eigenen Tieren verursachten Sach- oder Personenschäden, im Extremfall sogar aus Tötungen.
Da das Verhalten der eigenen Tiere auch mal anders als erwünscht ausfallen kann, sollten Sie sich gegen die potenziellen Risiken schützen. Das gilt auch bei sog. Reitbeteiligungen, wenn sich mehrere Personen ein Tier „teilen“. Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling zu finden.
Haus- und Grundbesitz (Situationsabhängig)
Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Privathaftpflichtversicherung – auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.
Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie meist zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Denn entsprechend § 836 BGB sind Sie als Grundstücksbesitzer z. B. für Schäden durch Gebäudeeinsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen verantwortlich.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor häufigen potenziellen Gefahren, die für die Mieter und Besucher Ihres Hauses oder auch Passanten und Nachbarn drohen, beispielsweise unzureichend gestreute Wege rund um das Haus im Winter, das Herabfallen lockerer Dachziegel oder morsche Bäume. Sie ist damit unerlässlich zum Schutz gegen unkalkulierbare Risiken.
Wir beraten Sie gerne bei der Risikoabsicherung und bieten Ihnen dazu Policen, die umfangreichen Versicherungsschutz und günstige Beiträge kombinieren.
Gewässerschäden (Situationsabhängig)
Sie haben auf Ihrem Grundstück einen Heizöltank? Dann wissen Sie, dass bereits kleine Mengen Öl erhebliche Mengen von Trinkwasser verseuchen können.
Wussten Sie auch, dass Sie – unabhängig von der Schuldfrage – als Inhaber einer Anlage zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, also auch von Heizöltanks, in unbegrenzter Höhe für die daraus entstehenden Schäden haftbar sind?
Leicht kann daraus eine Katastrophe werden, falls durch ein Leck in Ihrem Tank z. B. das Grundwasser oder ganze Naturschutzgebiete verseucht werden. Reinigung und Entsorgung von verseuchtem Erdreich und verseuchten Gewässern sind immer mit hohem finanziellem Aufwand verbunden, denn dafür sind Spezialfirmen erforderlich. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Aufwände und ist daher unerlässlich, falls Sie einen Öltank besitzen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Prüfung und Konzeption Ihres Versicherungsschutzes.