Als Single sind Sie unabhängig: Sie können Ihre Entscheidungen selbstständig treffen und die Vorzüge der Ungebundenheit genießen. Richtig genießen können Sie Ihre Freiheit jedoch nur, wenn Sie gegen Risiken abgesichert sind und im Ernstfall nicht alleine dastehen. Da Sie keinen Partner haben, der Sie dann unterstützen kann, ist die aktive Vorsorge für Ihre Zukunft besonders wichtig.
Denn es ist absehbar, dass Sie allein mit der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Ihren Lebensstandard nicht halten können. Im Alter benötigen Sie zusätzliches Einkommen. Je früher Sie mit Ihrer privaten Altersvorsorge anfangen, desto besser. Beispielsweise durch eine private Rentenversicherung.
Und auch wenn Sie sehr aktiv sind, ist für Sie die Gefahr eines Unfalls erhöht. Allerdings besteht bei Unfällen in der Freizeit kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Schützen Sie sich mit einer privaten Unfallversicherung dagegen! Diese trägt die Folgekosten eines Unfalls, bei Bedarf auch weltweit.
Eine Beruf- oder Erwerbsunfähigkeit würde Sie als Single besonders hart treffen, da Ihr Einkommen und Ihr Lebensstandard von Ihrem Beruf abhängen und Sie keinen Partner haben, der Sie finanziell unterstützen kann. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihre Einkommenseinbußen nicht annähernd auffangen. Sind Sie nach 1961 geboren, erhalten Sie wegen Berufsunfähigkeit überhaupt keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sollten sich daher unbedingt durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
Mit einer Krankenzusatzversicherung sichern Sie Ihr Einkommen auch im Krankheitsfall und können die zahlreichen Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen. Zum Schutz während Auslandsreisen hilft eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die u. a. die Kosten für Heilbehandlung im Ausland oder den Rücktransport übernimmt.
Viel Zeit und Geld verlieren Sie beim Verlust Ihrer Einrichtungsgegenstände und Wertsachen aus Ihrer Wohnung. Dagegen hilft Ihnen nur eine Hausrat-Versicherung, denn diese schützt Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Einrichtung, z. B. bei Bränden oder Einbruchdiebstahl.
Schließlich sichert Sie eine Rechtsschutz-Versicherung gegen die unkalkulierbaren Kosten einer längeren juristischen Auseinandersetzung. Verzichten Sie nicht aus finanziellen Gründen auf Ihr gutes Recht!
Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie sich umfassend und günstig absichern können.
Leben und Rente (Wichtig)
Die Einsatzbereiche für Lebens- und Rentenversicherungen sind heutzutage vielfältig. Sie können bei-spielsweise eingesetzt werden zur
- klassischen Geldanlage
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
- Absicherung gegen plötzliche Berufsunfähigkeit
- Tilgung von Krediten
- Aufbesserung der Rente
- betrieblichen Altersvorsorge
Die Lebensversicherung kann immer als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Die Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird, ist hierfür besonders geeignet. Im Erlebensfall werden allerdings in der Regel keine Leistungen fällig. Dementsprechend sind die Beiträge gering. Sie sollte insbesondere dann erwogen werden, falls die Angehörigen des Versicherten über keine eigenen Einkommen verfügen. Bei der Rentenversicherung kann die Zahlung einer Todesfallsumme optional vereinbart werden.
Die „klassische“ Lebens- bzw. Rentenversicherung eignet sich insbesondere bei konservativem Anlageverhalten. Sie ist eine festverzinsliche Anlage, so dass Ihnen eine feste Auszahlungssumme garantiert wird. Einige Versicherer schütten zusätzlich Überschussbeteiligungen aus.
Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist eine Kombination von finanzieller Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall und Sparen in Investmentfonds. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der unterliegenden Fonds ab: dabei besteht neben der Chance auf höhere Erträge natürlich auch das Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person wird jedoch garantiert.
Die Einzahlung in Lebens- und Rentenversicherung kann laufend oder als Einmalbetrag vorgenommen werden. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann in der Rentenversicherung sowohl monatlich, d. h. als Rente, als auch einmalig erfolgen. Auch bei vielen Lebensversicherungen besteht dieses Wahlrecht. Die Rentenzahlung kann meist entweder bis zum Lebensende oder für einen bestimmten Zeitraum, d. h. auch nach Todesfall an die Hinterbliebenen, vereinbart werden. Einige Typen von Lebensversicherungen bieten Ihnen außerdem Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen.
Unter Berücksichtigung Ihres bevorzugten Anlageverhaltens und ihrer persönlichen Anlageziele finden wir die passende Lebens- bzw. Rentenversicherung für Sie. Ebenso wie die „klassische“ Lebensversicherung können Sie auch die fondsgebundene Versicherung um viele Zusatzbausteine – etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung – ergänzen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Unfallversicherung (Wichtig)
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Arbeitnehmer, Kinder, Schüler und Studenten ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf dem direkten Hinweg und dem direkten Rückweg ab. Versichert sind auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls oder ehrenamtlich tätig sind.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz oder in der Schule sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie oder Ihre Kinder jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie, damit alles optimal abgesichert ist.
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit (Wichtig)
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit haben zwangsläufig mit dem Verlust Ihrer vollständigen oder teilweisen Arbeitskraft zu tun, und sind auch zwangsläufig mit Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation verbunden. Denn die Leistungen der sozialen Systeme wurden für Jahrgänge ab 1961 deutlich reduziert und greifen nur als Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weniger als 6 Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Und sofern Leistungen fließen, so fallen diese i. d. R. wenig auskömmlich aus. Sofern Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls aber Ihren erlernten Beruf oder aber auch Ihre derzeitige Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können, so hilft Ihnen meistens nur eine private Absicherung.
Die private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung wird wahlweise als Zusatzversicherung zu einer kapitalbildenden Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag angeboten.
Auch ihr Lebensstandard im Alter ist durch die wegfallenden Beiträge an die Rentenversicherung gefährdet. Besonders schlimm wird es, falls Sie der Alleinverdiener in Ihrer Familie sind bzw. waren, oder Sie Single sind und finanziell Vieles von Ihrem Einkommen abhängt.
Um Ihren eigenen sowie den Lebensstandard Ihrer Familie für den Fall der Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher dringend anzuraten. Sei es als selbststände Berufsunfähigkeitsversicherung, als Zusatzkomponente für einen Rentenversicherungsvertrag oder lediglich als Option, die im Falle der Berufsunfähigkeit aktiv wird und die Beiträge für Ihre Altersvorsorge zahlt.
Wir beraten Sie gern bezüglich der finanziellen Konsequenzen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und berechnen individuell die Prämie für den von Ihnen gewünschten Versicherungsumfang. Und wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Anbieters und der richtigen Vorsorgelösungen.
Private Haftpflichtversicherung (Wichtig)
Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass Sie Ihr Vermögens bzw. das Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen. Die finanziellen Folgen sind verheerend.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie später auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Wir bieten Ihnen Policen mit umfangreichem Versicherungsschutz und ausgesprochen günstigen Beiträgen.
Auslandsreise-Krankenversicherung (Empfehlenswert)
Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.
Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.
Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung zu verzichten zu müssen ist keine gute Alternative, abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert.
Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert. Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Rechtsschutz (Empfehlenswert)
Die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Gutachten in juristischen Auseinandersetzungen können, abhängig vom jeweiligen Streitwert und der Verfahrensdauer, beträchtlich sein. Dadurch kann die Durchführung eines Prozesses – nämlich für den Fall, dass Sie verlieren – ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Sie bedeuten.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Unwägbarkeiten einer juristischen Auseinandersetzung. Ihre Anwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Bei Bedarf wählt sie sogar den Anwalt für Sie aus. Außerdem können Sie den Rechtsschutz auch für das europäische Ausland versichern, so dass Ihnen Anwaltskosten auch im Ausland, beispielsweise im Urlaub, ersetzt werden.
Rechtsschutzversicherungen können für viele Bereiche einzeln abgeschlossen werden, z. B.
- Steuer-Rechtsschutz
- Fahrzeug-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter und Pächter)
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Familien-Rechtsschutz
Wir erläutern Ihnen gerne den Versicherungsumfang der einzelnen Rechtsschutz-Versicherungen und ermitteln die individuell passende Rechtsschutz-Kombination für Sie.
Hausrat (Empfehlenswert)
Die Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Hausrat, der durch eine Vielzahl von potenziellen Risiken entstehen kann.
Durch eine Hausratversicherung können Sie Ihren Besitz gegen folgende Gefahren versichern:
- Feuer
- Blitzschlag
- Gasexplosion
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Sturm
- Hagel
- Vandalismus
- Überschwemmungen
- Erdbeben
Bei Bedarf können Sie auch weitere Gefahren mitversichern, z. B.
- Glasbruch
- Diebstahl von Fahrrädern
Versichert werden können alle Einrichtungsgegenstände und Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen, ebenso – in gewissen Grenzen – Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den beschädigten oder gestohlenen Hausrat in Höhe seines Zeit–, in einigen Fällen sogar in Höhe des Neuwerts. Abgedeckt werden in vielen Fällen auch die Kosten für die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder in den Urlaub mitgenommener Hausrat.
Ohne Versicherungsschutz sind die finanziellen Folgen oft verheerend. Da die Hausratversicherung nur geringe Beiträge erfordert und trotzdem ein breites Spektrum von Gefahren abdeckt, gehört sie beinahe zur Grundausstattung aller Haushalte.
Die Wahlmöglichkeiten bei der Hausratversicherung sind umfangreich. Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Gestaltung. Faustformeln der Versicherer wie etwa „Quadratmeter Wohnfläche mal 650 €“ bewahren Sie vor einer Unterversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung (Situationsabhängig)
Viele Arbeitnehmer sind wegen eines Einkommens unterhalb der Versicherungspflichtgrenze Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben nicht die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Andere wiederum sind freiwillig gesetzlich versichert, sei es wegen der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen oder aus anderen Gründen.
Für viele, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen oder wollen, bietet sich aber durch den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse noch eine Möglichkeit zur Erhöhung des Nettoeinkommens. Denn die Beitragssätze der einzelnen gesetzlichen Kassen sind sehr unterschiedlich. Durch den Wechsel in eine günstige Kasse können Sie den Beitragssatz um bis zu drei Prozentpunkte senken und somit allein beim Arbeitnehmeranteil mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Wir suchen für Sie die gerne günstigste Kasse heraus und unterstützen Sie beim Kassenwechsel.
Private Krankenversicherung (Situationsabhängig)
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beitragssätze seit langem. Gleichzeitig stehen Einschnitte im Leistungskatalog bevor, Zuzahlungen und Eigenvorsorge werden ausgeweitet. Ein Ende dieser Entwicklung ist wegen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der Bevölkerungsentwicklung, Beitragssicherungsgesetze hin oder her, nicht abzusehen.
Steigende Beiträge für weniger Leistung sind ärgerlich. Als Ausweg bleibt jedoch der Wechsel in die private Krankenversicherung. Wechseln können Sie, falls Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Arbeitnehmer mit hohem Einkommen (über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze)
- Selbständiger oder Freiberufler
- Beamter
Ihre nicht erwerbstätigen Ehepartner und Ihre Kinder können Sie übrigens in vielen Fällen auch in der privaten Krankenversicherung mitversichern.
Die private Krankenversicherung ist deshalb besonders interessant, da Sie den Versicherungsumfang entsprechend Ihrem Bedarf selbst festlegen können. Unnötige Leistungen müssen Sie nicht versichern und dementsprechend auch nicht bezahlen. Im Gegensatz dazu genießen Sie bei den für Sie wichtigen Leistungen über die private Krankenversicherung oftmals „Premiumstatus“.
Doch hierin liegt auch ein Risiko: Wählen Sie den Versicherungsumfang zu gering, müssen Sie alle nicht versicherten Leistungen selber bezahlen. Und die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse wird nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung oftmals verwehrt.
Die Wahl der privaten Krankenversicherung sollte daher genau bedacht werden. Hierbei beraten wir Sie gern und finden für Sie das individuell passende
Krankenzusatzversicherung (Situationsabhängig)
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.
Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.
- Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Präventivmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende Lösung.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.
Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch
- Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:
- selbstverschuldete Unfälle
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.
Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig.
Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.
Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.
(Situationsabhängig)