Sie sind endlich 18 und damit volljährig geworden. Sie dürfen nun endgültig selbstständig entscheiden und sind nicht mehr auf Ihre Eltern angewiesen. Damit stehen Ihnen viele neue Möglichkeiten offen: Etwa das erste eigene Auto, die eigene Wohnung, neue Perspektiven durch Studium oder Beruf.
Auf eigenen Füßen zu stehen bedeutet aber auch, mehr Verantwortung und Pflichten zu übernehmen. Mit Ihrer eigenen Absicherung haben Sie sich wahrscheinlich noch wenig beschäftigt, denn das haben Ihre Eltern bisher für Sie übernommen. Zwar ist Ihnen klar, dass Sie für Ihr Auto mindestens eine Haftpflichtversicherung benötigen, aber Sie sollten nun – aus eigenem Interesse – auch an freiwillige Vorsorge und Ihren eigenen Versicherungsbedarf denken. Denn was für das Auto gilt, sollte auch für Sie selbst und Ihre eigene Arbeitskraft, die ja den Lebensunterhalt sicherstellt, gelten.
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit – doch gerade dort besteht meist kein Versicherungsschutz. Gegen diese Lücke können Sie sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen. Diese trägt die Folgekosten eines Unfalls, bei Bedarf sogar weltweit. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie die zahlreichen Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen und sich wie ein Privatpatient behandeln lassen. Möchten Sie ins Ausland verreisen, benötigen Sie auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die die meist sehr hohen Kosten für Heilbehandlung im Ausland und auch den Rücktransport übernimmt. Wenn Sie bald in eine eigene Wohnung ziehen möchten, sollten Sie auch den Abschluss einer Hausratversicherung erwägen. Denn diese schützt Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihrer Einrichtung, z. B. bei Bränden oder Einbruchdiebstahl.
Auch falls die eigene Wohnung für Sie noch kein Thema ist: Sie können jetzt schon beginnen, für die Zukunft vorzubauen, z. B. mit Bausparen oder anderen Anlageformen. Je früher Sie damit beginnen, desto eher können Sie sich Ihre Wünsche erfüllen.
Sie sehen, Absicherungsmöglichkeiten, aber auch -notwendigkeiten gibt es viele. Doch wie findet man nun den passenden Versicherungsschutz und wie vermeidet man überflüssige Versicherungen? Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zu Ihrer persönlichen Absicherung und Zukunftsvorsorge.
Unfallversicherung (Wichtig)
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften sichert Arbeitnehmer, Kinder, Schüler und Studenten ausschließlich bei Arbeits- und Wegeunfällen, d. h. während der Arbeitszeit, im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf dem direkten Hinweg und dem direkten Rückweg ab. Versichert sind auch Personen, die im Interesse des Gemeinwohls oder ehrenamtlich tätig sind.
Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht am Arbeitsplatz oder in der Schule sondern im privaten Bereich, z. B. zu Hause, beim Sport, im Straßenverkehr oder auf Reisen im Ausland. Dabei sind Sie oder Ihre Kinder jedoch nicht über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Unfälle und Unfallfolgen abgesichert.
Durch eine private Unfallversicherung können Sie diese Versicherungslücken schließen. Sie leistet bei Unfällen oder Invalidität. Zusätzlich können die Zahlung von Krankenhaustagegeld, Tagegeld, Kurkostenbeihilfen oder die Erstattung der Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen oder der Bergung versichert werden. Ihre Familie kann bei Bedarf in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wir suchen die passende Unfallversicherung für Sie, damit alles optimal abgesichert ist.
Krankenzusatzversicherung (Empfehlenswert)
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen, der Leistungsumfang nimmt trotzdem weiter ab. Die gesetzliche Krankenversicherung entwickelt sich in Richtung einer kaum noch ausreichenden Grundversorgung.
Doch auch wer aufgrund seines Einkommens nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann, muss nicht tatenlos zusehen. Als Option bleibt immer die Absicherung durch eine Krankenzusatzversicherung.
Diese bietet die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht mehr übernommen werden, z. B.
- Behandlung im Krankenhaus als Privatpatient im Ein- oder Zweibettzimmer
- freie Wahl von Klinik und Arzt des Vertrauens (z. B. Chefarzt)
- Krankenhaustagegeld als Barleistung für jeden Tag der stationären Behandlung
- volles Nettoeinkommen im Krankheitsfall
- Heilpraktikerbehandlung
- Pflegezusatzversicherung
- hohe Erstattung für Zahnersatz
- Brillen und Kontaktlinsen
- Präventivmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen
Den Versicherungsumfang können Sie individuell und ganz nach Ihrem Bedarf vereinbaren. Wir suchen für Sie aus dem kontinuierlich wachsenden und jetzt schon unübersichtlichen Angebot eine passende Lösung.
Auslandsreise-Krankenversicherung (Empfehlenswert)
Ein Krankheitsfall im Ausland ist ohnehin schon eine extreme Belastung, dazu können Ihnen ohne Auslandsreise-Krankenversicherung aber auch noch erhebliche Kosten entstehen. Da Sie in den meisten Ländern die Kosten für Heilbehandlung bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch bar bezahlen müssen, kommen schnell größere Summen zusammen.
Zwar kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung der Versicherten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, auf. Doch selbst in den europäischen Nachbarländern erkennen Ärzte und Krankenhäuser den Auslands-Krankenschein häufig nicht an und verlangen Barbezahlung der Behandlungskosten.
Aus Kostengründen auf die notwendige Behandlung zu verzichten zu müssen ist keine gute Alternative, abgesehen davon, dass bei einer Einlieferung in ein Krankenhaus, z. B. nach einem Unfall oftmals gar keine Wahl besteht. Hier hilft die Auslandsreise-Krankenversicherung: sie gewährleistet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen plötzlich auftretender Erkrankungen während kurzfristiger Auslandsaufenthalte. Durch sie sind die Heilbehandlungskosten und die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes bei privaten Reisen von bis zu sechs bis acht Wochen sowie bei kurzen Geschäftsreisen versichert.
Aufgrund der niedrigen Beiträge ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bereits bei einer einzigen Auslandsreise empfehlenswert. Gerne finden wir die passende Versicherung für Sie und informieren Sie über den Umfang der versicherten Risiken.
Private Haftpflichtversicherung (Situationsabhängig)
Für Schäden, die Sie anderen Personen oder dem Eigentum anderer Personen schuldhaft zufügen, haften Sie als Verursacher nach § 823 BGB in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigem Vermögen.
Bei größeren Schäden können die Ansprüche so hoch sein, dass Sie Ihr Vermögens bzw. das Einkommens weit übersteigen. In diesem Fall wird Ihr gesamtes Einkommen bis zu 30 Jahre lang bis zur Pfändungsgrenze herangezogen. Die finanziellen Folgen sind verheerend.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss, denn sie schützt Sie zu einem geringen Beitrag gegen die ruinösen Folgen einer kleinen Unachtsamkeit. Bei Bedarf können Sie später auch Ihre Familie mitversichern, denn gerade Kinder sind aufgrund Ihrer Arglosigkeit häufig die Verursacher von Schäden. Sogar bestimmte Haustiere, z. B. Katzen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Nebenbei wehrt die Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Wir bieten Ihnen Policen mit umfangreichem Versicherungsschutz und ausgesprochen günstigen Beiträgen.
Leben und Rente (Situationsabhängig)
Die Einsatzbereiche für Lebens- und Rentenversicherungen sind heutzutage vielfältig. Sie können bei-spielsweise eingesetzt werden zur
- klassischen Geldanlage
- Hinterbliebenenversorgung im Todesfall
- Absicherung gegen plötzliche Berufsunfähigkeit
- Tilgung von Krediten
- Aufbesserung der Rente
- betrieblichen Altersvorsorge
Die Lebensversicherung kann immer als Versicherung gegen den Todesfall des Versicherungsnehmers und die Absicherung der Hinterbliebenen verwendet werden. Die Risikolebensversicherung, bei der die Versicherungssumme nur im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird, ist hierfür besonders geeignet. Im Erlebensfall werden allerdings in der Regel keine Leistungen fällig. Dementsprechend sind die Beiträge gering. Sie sollte insbesondere dann erwogen werden, falls die Angehörigen des Versicherten über keine eigenen Einkommen verfügen. Bei der Rentenversicherung kann die Zahlung einer Todesfallsumme optional vereinbart werden.
Die „klassische“ Lebens- bzw. Rentenversicherung eignet sich insbesondere bei konservativem Anlageverhalten. Sie ist eine festverzinsliche Anlage, so dass Ihnen eine feste Auszahlungssumme garantiert wird. Einige Versicherer schütten zusätzlich Überschussbeteiligungen aus.
Die fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung ist eine Kombination von finanzieller Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall und Sparen in Investmentfonds. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der unterliegenden Fonds ab: dabei besteht neben der Chance auf höhere Erträge natürlich auch das Risiko bei negativer Wertentwicklung der Fonds. Die vereinbarte Versicherungsleistung im Falle des Todes der versicherten Person wird jedoch garantiert.
Die Einzahlung in Lebens- und Rentenversicherung kann laufend oder als Einmalbetrag vorgenommen werden. Auch die Auszahlung der Versicherungssumme bei Fälligkeit kann in der Rentenversicherung sowohl monatlich, d. h. als Rente, als auch einmalig erfolgen. Auch bei vielen Lebensversicherungen besteht dieses Wahlrecht. Die Rentenzahlung kann meist entweder bis zum Lebensende oder für einen bestimmten Zeitraum, d. h. auch nach Todesfall an die Hinterbliebenen, vereinbart werden. Einige Typen von Lebensversicherungen bieten Ihnen außerdem Steuervorteile gegenüber anderen Anlageformen.
Unter Berücksichtigung Ihres bevorzugten Anlageverhaltens und ihrer persönlichen Anlageziele finden wir die passende Lebens- bzw. Rentenversicherung für Sie. Ebenso wie die „klassische“ Lebensversicherung können Sie auch die fondsgebundene Versicherung um viele Zusatzbausteine – etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung – ergänzen. Auch dabei beraten wir Sie gern.
Kraftfahrzeugversicherung (Situationsabhängig)
Für jedes am Straßenverkehr teilnehmende Kraftfahrzeug muss vom Halter eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht leistet im Falle eines mit dem Kraftfahrzeug verursachten Unfalls Schadensersatz für die entstandenen Sach- und Personenschäden, auch im Todesfall.
Neben der verbindlichen Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfehlenswert, denn diese deckt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab. Die Teilkaskoversicherung ersetzt beispielsweise Schäden durch
- Feuer
- Kabelbrände
- Explosion
- Sturm
- Hagel
- Blitzschlag
- Unfällen mit Haarwild
- Diebstahl
- Glasbruch
Zusätzlich dazu sind in der Vollkaskoversicherung folgende Schäden am eigenen Kraftfahrzeug versichert:
- selbstverschuldete Unfälle
- höhere Gewalt
- Vandalismus
Für Teil- und Vollkaskoversicherung können vom Versicherungsnehmer Selbstbeteiligungen pro Schadenfall vereinbart werden. Dadurch lässt sich der Beitragssatz senken.
Die Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind nur schwer zu vergleichen: neben den Typ- und Regionalklassen gibt es beispielsweise diverse Rabatte oder Zuschläge unterschiedlichster Art, z. B. für Vielfahrer, Wenigfahrer, Garagenbesitzer, Zweitwagen, Oldtimer usw. Ein Beitragsvergleich lohnt sich deshalb immer. Neben dem Beitragssatz sind in der Kraftfahrzeugversicherung aber auch die Service-Leistungen des Versicherers bei der Abwicklung von Unfall, Einbruch, Diebstahl usw. wichtig.
Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie gegen alle eventuellen Unfallfolgen umfassend abgesichert sind, beispielsweise durch den zusätzlichen Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Auch für die optimale Absicherung im europäischen Ausland müssen eventuell zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen werden, denn bei Unfällen im Ausland gelten oft andere Konditionen, so dass viele Versicherungen weniger zahlen.
Wir finden für Sie den günstigsten Versicherungstarif für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie bei der weiteren Absicherung. Im Ernstfall übernehmen wir auch die komplette Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie.
Tierhalterhaftpflichtversicherung (Situationsabhängig)
Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden.
Nach § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für Sach- oder Personenschäden, die seine Vierbeiner verursachen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle.
Einige Haustiere, z. B. Katzen, können über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Andere Tierarten, z. B. Hunde oder Pferde können wegen ihres höheren Risikopotenzials jedoch nur über eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden. Diese begleicht Schadensersatzansprüche aus den von eigenen Tieren verursachten Sach- oder Personenschäden, im Extremfall sogar aus Tötungen.
Da das Verhalten der eigenen Tiere auch mal anders als erwünscht ausfallen kann, sollten Sie sich gegen die potenziellen Risiken schützen. Das gilt auch bei sog. Reitbeteiligungen, wenn sich mehrere Personen ein Tier „teilen“. Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling zu finden.