Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Baubehörde auf Antrag Erbbauberechtigten oder Eigentümern von Mehrfamilienhäusern, die planen, ihre Wohnungen vor oder nach dem Hausbau zu verkaufen, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren.

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