Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Zahlt der Arbeitgeber etwa vermögenswirksame Leistungen, kann der Arbeitnehmer vom Staat noch zusätzliches Geld in Form der Arbeitnehmersparzulage bekommen. Rechtliche Grundlage ist dabei das Fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer.

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