Immobilien-Glossar

Fachbegriffe verständlich erklärt

Auflassungsvormerkung

Mit der Auflassungsvormerkung können Sie sich kostengünstig rückversichern, dass Ihr erworbenes Grundstück auch rechtlich wirksam an Sie übertragen wird. Die Ein­tragung in das Grundbuch kann je nach Auslastung des jeweils zuständigen Grund­buch­amtes längere Zeit beanspruchen. Allerdings können in der Zwischenzeit Ereignisse eintreten, die die Eigentums­übertragung zu Ihren Gunsten gefährden könnten. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der noch im Grundbuch eingetragene Ver­äußerer des Grundstücks dieses an einen Dritten übereignet, Insolvenz anmeldet oder gegen den Veräußerer zwangsvollstreckt wird.

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